Pflegebaratungseinsätze § 37.3 SGB XI

Der Gesetzgeber hat für alle pflegebedürftigen Versicherten einen Anspruch auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung im Gesetz festgeschrieben.

Wer selbst in eine Pflegesituation kommt oder aber einen pflegebedürftigen Angehörigen hat, kann sich an unsere geschulten Pflegeberater wenden. Angehörige können auch für sich und ihre eigenen Anliegen Pflegeberatung in Anspruch nehmen, wenn der Pflegebedürftige das möchte.

Wir beraten Sie zu allen Fragen, die in der Pflegesituation auftauchen (zum Beispiel Organisation der Pflege, Finanzierung, Zahlungen der Pflegeversicherung, Selbstkostenanteil, Antragstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, Termin mit dem Gutachter vom Medizinischen Dienst und so weiter).

Manche Fragen sind sehr schnell geklärt, andere bedürfen der intensiven Beratung. Dazu kommt der Pflegeberater, wie es die Situation erfordert, zu Ihnen nach Hause und analysiert gemeinsam mit Ihnen die Situation, um dann die Möglichkeiten auszuloten.